Aktueller Stand: Gottesdienste und Veranstaltungen in Zeiten von Corona (23.6.21)

Die jeweils aktuellen grundlegenden Regelungen ausgehend von der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie in den

 "Aktuellen Empfehlungen zum Infektionsschutz" (Stand 17.6.)

unserer Landeskirche. Dazu hat der Kirchenvorstand ein Hygieneschutzkonzept für sämtliche Gottesdienste und Veranstaltungen in den Räumen unserer Kirchengemeinde beschlossen. Dieses können Sie hier einsehen:

Pandemie-Schutzkonzept der Evang.-Luth. Kirchengemeinde (Stand 10.11.2020)

 

Auf dieser Seite finden Sie eine kurze Zusammenfassung der geltenden Regelungen für Gottesdienste, Andachten, Kasualien etc.:

Mund-Nase-Bedeckung (MNB) ist während des gesamten Gottesdienstes zu tragen. Personen ab 15 Jahren besteht eine FFP2-Masken-Pflicht. Ausnahme: Beim Empfang der Abendmahlselemente kann die MNB abgenommen werden. Außerdem: Wem aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder zumutbar ist, ist von der Trageverpflichtung befreit.

Jeder Körperkontakt ist zu vermeiden.

Bei einer Inzidenz unter 100 ist Gemeindegesang erlaubt, in geschlossenen Räumen nur mit FFP2-Maske, im Freien auch ohne Maske, jeweils unter Einhaltung der gebotenen Abstände.

Mindestabstand 1,5 m, auch beim Betreten und Verlassen der Kirche. Enge Emporen bzw. Emporen mit engen Aufgängen werden nicht genutzt.

Ausnahme: Ausgenommen vom Mindestabstand sind Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister. Angehörige eines weiteren Hausstands können vom Mindestabstand ausgenommen werden.

Gesangbücher werden nur aufgelegt, wenn sichergestellt ist, dass sie nach der Benutzung 72 Stunden nicht zugänglich sind.

Gottesdienstdauer möglichst unter einer Stunde.

Liturgisches Sprechen und Predigen ohne MNB mit Mindestabstand 4 m. Gemeindegesang: bei 1,5 m mit MNB.

Abendmahl nur in Form der Wandelkommunion mit Mindestabstand 1,5 m. Liturg/in teilt mit MNS aus. Obligatorisch: Unmittelbar vor dem Gottesdienst Hände mit Seife waschen, unmittelbar vor der Austeilung gründliche Desinfektion der Hände. Wein kann in Einzelkelchen ausgeteilt werden, die von den Teilnehmenden selbst genommen und am jeweiligen Sitzplatz getrunken werden. Derzeit feiern wir das Abendmahl für die gesamte Gemeinde nur "unter einerlei Gestalt", es wird also nur das Brot ausgeteilt. Wein trinkt eine Person stellvertretend für die anderen.

Gottesdienste im Freien: Abstand von 1,5 m. MNB wird empfohlen.

Trauungen/Taufen/Konfirmationen: Geschlossene Gesellschaften bei Familienfeiern können in Gaststätten ohne Einhaltung der Mindestabstände feiern. Der KV kann beschließen, dass beim Tauf- oder Traugottesdienst derjenige Teil der Gemeinde, der anschließend als geschlossene Gesellschaft ohne Mindestabstände feiert, auch in der Kirche auf die Einhaltung der Abstände verzichten darf, sofern die Brautleute bzw. (Tauf-)Eltern das wünschen. Weitere Gottesdienstbesucher halten die Mindestabstände ein. Dies gilt auch zwischen den unterschiedlichen Konfirmationsgesellschaften in ihrem Außenabstand.

Kollekte nur am Ausgang, auch für verschiedene Zwecke parallel möglich. Des Weiteren kann eine digitale Spende getätigt werden. Für alle Gaben bereits vielen Dank!

Für den Kirchenvorstand: Pfarrer Dr. Richard Graupner